Zusammenfassend haben nebst dem Beschuldigten selbst sowohl C._____ als auch E._____ und F._____ übereinstimmend ausgesagt, dass er, der Beschuldigte, am versuchten Einbruchdiebstahl vom 28. Juli 2021 beteiligt gewesen sei. Die Idee zur Deliktsbegehung sei zuvor in Y._____ zustande gekommen, als sämtliche am versuchten Einbruchdiebstahl beteiligten Personen anwesend gewesen seien. Dass sich niemand daran erinnern konnte, wessen Idee dies war, ist irrelevant, da es nicht darauf ankommt, welche konkrete Person die Idee zur Tatbegehung hatte, sondern einzig darauf, dass alle Täter den Tatentschluss gemeinsam gefasst oder sich diesem zumindest angeschlossen haben.