Beim ersten Versuch habe es nicht funktioniert, weshalb sie zu fünft zum Entschluss gekommen seien, es ein zweites Mal zu probieren. Während des zweiten Versuchs seien sie dann von der Polizei unterbrochen worden. Es hätten alle gewusst, dass es darum gegangen sei, Bargeld zu entwenden. Betreffend die Beute sei untereinander vereinbart worden, diese zu gleichen Teilen aufzuteilen. Er selbst habe sich mehr als Fr. 100.00 erhofft (Protokoll Berufungsverhandlung S. 22 ff.).