Der Zeuge D._____ gab an der Berufungsverhandlung zu Protokoll, vor dem versuchten Einbruchdiebstahl vom 28. Juli 2021, an welchem er ebenfalls beteiligt gewesen sei, mit C._____, E._____, F._____ und dem Beschuldigten in Y._____ gewesen zu sein. Wer die Idee zur Deliktsbegehung gehabt habe, wisse er nicht mehr. Weitergehende Angaben könne er nicht machen, da er im August 2022 aufgrund eines Motocross-Unfalls ein schweres Schädelhirntrauma erlitten habe, weshalb er sich an Vieles nicht mehr erinnern könne (Protokoll Berufungsverhandlung S. 11 ff.).