wisse er nicht mehr. Bei der Tatbegehung hätten sie alle – also er selbst, D._____, E._____, F._____ und der Beschuldigte – mitgemacht. Sie seien alle zum Haus hingegangen, wo sie jedoch die Scheibe nicht aufgebracht hätten, weshalb sie dann alle kurz weggegangen und wieder zum Haus zurückgekehrt seien. Ob sie insgesamt zwei- oder dreimal beim Terrassenhaus gewesen seien, könne er nicht mehr sagen. Sie seien letztendlich nicht in das Haus eingedrungen, weil sie die Scheibe nicht aufgekriegt hätten und dann bereits die Polizei aufgetaucht sei. Betreffend die Beute sei untereinander abgemacht gewesen, diese gleichmässig untereinander aufzuteilen, da sie alle gleichermassen beteiligt gewesen