und F._____, habe vermutet, im Haus befinde sich Bargeld, was dem Beschuldigten lukrativ vorgekommen sei. Betreffend die am Tatort erwartete Beute, führte er aus, nicht bloss wegen Fr. 5.00 dorthin gegangen zu sein. Insgesamt habe es zwei Versuche gegeben, in das Haus einzudringen, wobei sie beim zweiten Mal durch die Polizei unterbrochen worden seien. Zu seinem Tatbeitrag führte er aus, in seine Hände geklatscht zu haben, als die Polizei aufgetaucht sei, woraufhin sie alle davongerannt seien (Protokoll Berufungsverhandlung S. 32 ff.). Folglich ist die Beteiligung des Beschuldigten aufgrund seines an der Berufungsverhandlung getätigten Geständnisses erstellt.