1.2. Die Zusatzanklage wirft dem Beschuldigten vor, sich des versuchten Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gemacht zu haben, indem er am 28. Juli 2021 zwischen 03.00 Uhr und 04.00 Uhr beim Terrassenhaus am T-weg […] in Z._____ Schmiere gestanden habe, während C._____, D._____, E._____ und F._____ versucht hätten, in dieses einzubrechen, um Bargeld, welches sie dort aufgrund eines Hinweises von G._____ in einer Kiste vermutet hätten, zu entwenden. Den Entschluss hierzu habe der Beschuldigte am Vortag zusammen mit den vorgenannten Personen gefasst (Anklageziffer 1 der Zusatzanklage).