3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 18. April 2023 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Berufung. 3.4. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten sowie der Zeugen C._____, D._____, E._____ und F._____ fand am 23. Februar 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: