, Zürich 2020, Rz. 258; TSCHANNEN/MÜLLER/KERN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Aufl., Bern 2022, Rz. 540 und 563). Eine Abweichung von diesem Grundsatz – welchem im Übrigen auch die zeitgleich in Kraft getretene - 17 -