Die Beschuldigte ist verheiratet, lebt jedoch nunmehr von ihrem Ehemann getrennt, dieser sei ausgezogen. Gemeinsam hat das Ehepaar vier schulpflichtige Kinder. Die Beschuldigte arbeitet derzeit auf Stundenbasis als Verkäuferin, womit sie durchschnittlich rund Fr. 1000.00 pro Monat verdient. Ihr Ehemann verfügte vormals über ein Einkommen von netto Fr. 3'800.00, ist derzeit jedoch arbeitslos und bezieht eine Arbeitslosenentschädigung.