Die Folgen des falschen Zeugnisses sind deshalb keineswegs zu bagatellisieren. Relativierend ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Strafverfahren bereits unabhängig von den Aussagen der Beschuldigten eröffnet worden ist, hat doch G._____ aufgrund der am Vorfall vom 15. Januar 2021 erlittenen Kopfverletzung einen Strafantrag gegen die Gebrüder F._____ gestellt. Darüber hinaus ist beim Taterfolg die Desinteresseerklärung von B.F._____, die er im vorliegenden Verfahren abgegeben hat (GA act. 1010), zu berücksichtigen. Gesamthaft betrachtet ist der Verletzungserfolg vor diesem Hintergrund noch als leicht bis mittelschwer einzustufen.