verurteilt. Zwischenzeitlich wurde die Beschuldigte zweimal wegen Diebstahls, einmal mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 31. Januar 2022 zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 300.00, sowie ein weiteres Mal mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 10. Januar 2023 zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 30.00 verurteilt, wobei eine Gesamtstrafe aus zwei zuvor bedingt ausgesprochenen, widerrufenen Geldstrafen ausgefällt wurde (vgl. eingeholter Strafregisterauszug).