Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 1. November 2013 wurde sie – berücksichtigt werden nur Verurteilungen, die im Zeitpunkt des vorliegenden Urteils (noch) im Strafregister eingetragen sind – wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 4 Jahre, und unbedingt vollziehbarer gemeinnütziger Arbeit von 20 Stunden verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom 4. Februar 2020 wurde sie wegen fahrlässigen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und fahrlässiger Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 50.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 300.00