2.5.2. Die Beschuldigte hat anlässlich der Hauptverhandlung vom 3. November 2021 von sich aus gestanden, in ihren bisherigen Befragungen im Untersuchungsverfahren bezüglich der geschilderten Drohungen falsche Aussagen gemacht zu haben. Konkret führte sie auf entsprechende Nachfrage der Gerichtspräsidentin aus, dass entgegen ihren bisherigen Ausführungen die Brüder F._____ G._____ nicht mit der Erschiessung gedroht hätten, sondern dass sie diese Aussage gemacht habe, um ihrem Freund G._____ zu helfen, Schmerzensgeld zu erlangen (UA act. 861). Auf dieses Geständnis ist sie aus nachfolgenden Gründen zu behaften: