In der Folge hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen die Gebrüder F._____ ein Strafverfahren wegen Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung sowie weiterer Vorwürfe eröffnet und die beiden für mehrere Wochen in Untersuchungshaft versetzt. Als die Beschuldigte an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 3. November 2021 zum fraglichen Vorfall als Zeugin befragt wurde, erklärte sie, dass es entgegen ihren bisherigen Aussagen nicht zu Drohungen gegenüber G._____ gekommen sei und dass sie bei der Polizei gelogen habe, um G._____ zu helfen, von den F._____-Brüdern Geld zu erhalten (vgl. UA act. 861 im Verfahren ST.2021.115).