8.2. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten nach vorgängiger Löschung der verbotenen Inhalte auf Kosten des Beschuldigten herausgegeben: - iPhone SE (IMEI […]) - Apple Macbook Pro (sichergestellter Gegenstand Nr. 1) Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils herausverlangt oder die für die Löschung anfallenden Kosten nicht bezahlt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 8.3. Die beschlagnahmte externe Harddisk WD Elements ZG 565129 von B._____ ist dieser herauszugeben.