6. Es wird eine ambulante Massnahme gemäss Art. 63 StGB angeordnet. 7. Dem Beschuldigten wird in Anwendung von Art. 67 Abs. 3 lit. b, lit. c und lit. d Ziff. 1 und 2 StGB lebenslänglich jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten. - 26 - 8. [in Rechtskraft erwachsen] 8.1. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden eingezogen: - iPhone 7 (IMEI […]; sichergestellter Gegenstand Nr. 2); - iPod Touch (sichergestellter Gegenstand Nr. 3). Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.