Der Beschuldigte erwirkt mit Berufung insofern einen für ihn günstigeren Entscheid, als er anstelle einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt und statt einer stationären therapeutischen Massnahme eine ambulante Massnahme angeordnet wird. Im Übrigen wird seine Berufung abgewiesen. Bei diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens von Fr. 24'537.50 – bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 5'000.00 (§ 18 VKD), den Auslagen von Fr. 2'712.50 für die Erläuterung und Ergänzung des Gutachtens vom 8. März 2022 durch Dr. med. E._____ anlässlich der