Das Gutachten von Dr. med. F._____ vom 3. Juli 2023 ist aktuell und vollständig und beantwortet die für die Anordnung einer Massnahme relevanten Fragen schlüssig und nachvollziehbar. Gestützt auf die schlüssigen gutachterlichen Ausführungen erweist sich die Anordnung einer Massnahme als erforderlich, um der Gefahr weiterer mit der psychischen Störung des Beschuldigten im Zusammenhang stehender Taten zu begegnen. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit und der schlüssigen gutachterlichen Empfehlung folgend, ist jedoch keine stationäre, sondern eine ambulante Massnahme gemäss Art. 63 StGB als geeignete mildere Massnahme anzuordnen.