Wahrscheinlichkeit begegnen lasse. Zu rechnen sei mit einer mehrjährigen Behandlungsdauer. Die Behandlung bestehe aus einer Psychopharmakotherapie mit Antipsychotika, einer sowohl störungs- als auch deliktorientierten Psychotherapie sowie einer Sozio- und Milieutherapie (bzw. Unterstützung bei der sozialen Integration). Aufgrund der gesamten Konstellation des Motivgefüges bei der Tatbegehung (sowohl krankhaften als auch normalpsychologischen Elemente) sei eine ambulante Massnahme im Sinne von Art. 63 StGB am besten geeignet, Rückfälle zu verhüten.