Urteil des Bundesgerichts 6B_244/2021 vom 17. April 2023 E. 5.5.4). Eine zusätzliche Reduktion der Geldstrafe wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots ist unter diesen Umständen jedoch ausgeschlossen, zumal der Verletzung des Beschleunigungsgebots bereits bei der Reduktion der Freiheitsstrafe umfassend Rechnung getragen worden ist.