während der gesamten Dauer des Verfahrens in Haft befunden hat, eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festzustellen ist. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Dispositiv festzuhalten und es ist ihr mit einer Strafreduktion von 4 Monaten auf insgesamt 18 Monate Freiheitsstrafe Rechnung zu tragen (vgl. statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_855/2020 vom 25. Oktober 2021 E. 1.5.4 ff.).