Seine Geständnisse haben die Strafverfolgung nicht erleichtert. Aufgrund seiner schizophrenen Erkrankung ist jedoch von einer leicht erhöhten Strafempfindlichkeit des Beschuldigten auszugehen, zumal sich gemäss dem Vollzugsbericht des Zentralgefängnisses Lenzburg vom 13. September 2022 der Umgang mit dem Beschuldigten aufgrund seiner psychischen Instabilität als schwierig gestaltet habe, es dem Vollzugspersonal kaum gelungen sei, mit dem Beschuldigten in eine Interaktion zu treten, der Beschuldigte manchmal über Wochen mit niemandem gesprochen und seine Wohnzelle kaum verlassen habe und er infolge einer Krisenintervention temporär für rund eineinhalb Wochen in die Klinik