einen grossen Respekt hat (UA act. 103, 155). 3.3. 3.3.1. Hinsichtlich der sexuellen Nötigungen, für die eine Freiheitsstrafe auszusprechen ist, ist die Einsatzstrafe bei gleichem Strafrahmen für die konkret schwerste Straftat festzusetzen, wobei sich die sexuellen Nötigungen zum Nachteil von G._____ vom 2. und 3. Januar 2021 sowie zum Nachteil von H._____ hinsichtlich ihrer Qualität nicht wesentlich unterscheiden. Die Einsatzstrafe wird vorliegend für die sexuelle Nötigung zum Nachteil von G._____ am 3. Januar 2021 festgesetzt.