eines oder mehrerer Finger in die Vagina aufgrund der Schwere des Verschuldens eine Geldstrafe nicht mehr in Frage, sondern es ist auf eine Freiheitsstrafe zu erkennen. Hingegen kommt für sämtliche weiteren Delikte bei einer konkreten Einzelbetrachtung aufgrund des Verschuldens je noch eine Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen in Betracht.