zum Bedürfnisaufschub zumindest teilweise zu ihren Lasten gehen würden (S. 67 ff.). 2.4. Das Gutachten von Dr. med. F._____ erweist sich hinsichtlich der Frage der Schuldfähigkeit als schlüssig und nachvollziehbar. Insbesondere wird die Schuldfähigkeit des Beschuldigten im Gutachten von Dr. med. F._____ nachvollziehbar und übereinstimmend mit der Aktenlage anhand des Verhaltens des Beschuldigten vor, während und nach den Taten beurteilt.