Zudem habe der Beschuldigte in seinem Vorleben gezeigt, dass er grundsätzlich fähig sei, seine sexuellen Bedürfnisse auch auf eine andere Art zu erfüllen. Hinsichtlich der Faktoren, die als Hinweise auf eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit gelten würden (emotionale Labilisierung in der Zeit vor der Tat, abrupter impulshafter Tatablauf, relative konstellative Faktoren [z.B. Alkohol, Drogen], enger Zusammenhang zwischen Symptomen einer Krankheit und der Tat), führte Dr. med. F._____ aus, eine von aussen erkennbare emotionale Labilisierung des Beschuldigten vor der Tat werde nicht beschrieben, so dass diese zu jener Zeit lediglich in leichtem Ausmass