Entdeckung und Fähigkeit, sich unter ähnlichen Umständen anders zu verhalten, erfüllt. Der Beschuldigte habe seine Tathandlungen vorbereitet, sei planmässig vorgegangen, habe die Reaktionen seiner Opfer abwarten und durch sein Pseudonym und andere Massnahmen lange eine Entdeckung verhindern können. Der Tatablauf sei äusserst komplex und prozesshaft organisiert gewesen. Zudem habe der Beschuldigte in seinem Vorleben gezeigt, dass er grundsätzlich fähig sei, seine sexuellen Bedürfnisse auch auf eine andere Art zu erfüllen.