Die schizophrene Erkrankung habe in der Tatdynamik lediglich insofern eine Rolle gespielt, als sie die bereits früher eingeschränkten sozialen Fähigkeiten, insbesondere die Fähigkeit zur Beziehungsaufnahme, noch weiter reduziert habe und die Negativsymptome zu einer emotionalen Labilisierung geführt hätten, welche die Fähigkeit zum Bedürfnisaufschub leicht vermindert habe. Beim Beschuldigten seien ausser der dissozialen Verhaltensbereitschaft alle Faktoren, die gegen eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit sprechen würden, namentlich Tatvorbereitung, planmässiges Vorgehen bei der Tat, Fähigkeit zu warten, komplexer Handlungsablauf, Vorsorge gegen