auszugehen sei (S. 81). Dazu führte er aus, das Tatverhalten des Beschuldigten sei vor dem Hintergrund seiner Persönlichkeitsentwicklung zu verstehen. Der Beschuldigte pflege ausserhalb des Kreises seiner Familie keine engeren Beziehungen und Beziehungen zu Frauen seien ihm fremd. Die sexuellen Bedürfnisse seien demgegenüber altersentsprechend hoch und der Beschuldigte zeige keine Tendenz, diese zu unterdrücken. Er habe diese so ausgelebt, dass er dazu keiner Beziehung bedurft habe, zum Beispiel im Internet, in seiner Fantasie und ab dem 17. Lebensjahr immer wieder in einem Bordell.