11. 11.1. Der Beschuldigte hat der Zivil- und Strafklägerin C._____ CHF 1'000.00 als Genugtuung zu bezahlen. 11.2. Der Beschuldigte hat der Zivil- und Strafklägerin D._____ CHF 1'000.00 als Genugtuung zu bezahlen. -4- 11.3. Die übrigen Zivilforderungen werden auf den Zivilweg verwiesen, soweit darauf eingetreten wird.