7.3. Die beschlagnahmte externe Harddisk WD Elements ZG 565129 des Opfers B._____ kann von dieser oder von einer durch sie bevollmächtigen Person innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils abgeholt werden. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist wird der Gegenstand vernichtet. 8. 8.1. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 4'000.00 sowie den Auslagen von CHF 32'340.60 (inkl. Kosten des Gutachtens von CHF 27'609.00), insgesamt CHF 36'340.60, zu bezahlen. 8.2. Die Übersetzungskosten von CHF 17.50 werden auf die Staatskasse genommen. 9. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 5'000.00 zu bezahlen.