- iPhone 7 (IMEI […]; sichergest. Gegenstand Nr. 2); - iPod Touch (sichergest. Gegenstand Nr. 3). 7.2. Die auf dem - iPhone SE (IMEI […]) - Apple Macbook Pro (sichergest. Gegenstand Nr. 1) befindlichen verbotenen Inhalte sind auf Kosten des Beschuldigten zu löschen und ihm die vorgenannten Gegenstände anschliessend herauszugeben. Bezahlt der Beschuldigte die vorab veranschlagten Kosten nicht, werden die Gegenstände eingezogen und vernichtet. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.