Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei, ausgehend von einer Gutheissung der Berufung, von Strafe freizusprechen. Eventualiter sei er wegen Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um 3 km/h mit einer Ordnungsbusse von Fr. 40.00 zu bestrafen (Berufungsbegründung S. 2 ff.).