Stationäre Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei sind grundsätzlich zulässige Beweismittel für den Nachweis von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Seit dem 1. Oktober 2008 sind die Weisungen des ASTRA über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr vom 22. Mai 2008 (im Folgenden Weisungen ASTRA) in Kraft. Für eine stationäre bemannte Geschwindigkeitsmessung – wie sie hier vorliegt (VA act. 50) – wird gemäss Ziff. 5 der Weisungen des ASTRA verlangt, dass für jede Serie von Messungen am gleichen Standort ein Messprotokoll geführt wird.