Der Strafbefehl vom 10. März 2021 umschreibt den gegen den Beschuldigten erhobenen Tatvorwurf hinreichend. So geht aus dem Strafbefehl unter anderem klar hervor, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung auf Kilometer 10.200 der Autobahn A98 in Rheinfelden, in Fahrtrichtung Zoll Deutschland/Ausfahrt Rheinfelden, wo eine im Messzeitpunkt signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gegolten haben solle, begangen haben soll. Ohne weiteres konnte der Beschuldigte aus diesen Angaben ersehen, wo die ihm angelastete Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt sein soll, womit er seine Verteidigung entsprechend danach ausrichten konnte.