Gegenstand Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreitung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 10. März 2021 der (fahrlässigen) Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung der auf der Autobahn beim Zoll Rheinfelden signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von Fr. 400.00, ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe.