Eine rechtzeitige und angemessene Reaktion auf ein überraschendes Fahrmanöver oder Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs wäre erheblich erschwert oder gar verunmöglicht gewesen. Entsprechend gross war die damit einhergehende Gefahr einer Auffahrkollision mit Involvierung weiterer Fahrzeuge. Die gefahrene Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h war hoch und das Verkehrsaufkommen rege. Unter Berücksichtigung des grossen Spektrums möglicher Fahrweisen ist von einer vergleichsweise leichten bis mittelschweren erhöhten abstrakten Gefährdung der Verkehrssicherheit auszugehen. Der Umstand, dass es weder zu einem Unfall noch zu einer konkreten Gefährdung gekommen ist, wirkt sich neutral aus, da eine