Der Beschuldigte ist am 8. Januar 2022 um ca. 9:54 Uhr auf der Überholspur der Autobahn A1 mit dem Lieferwagen Renault Trafic bei einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h dem vor ihm fahrenden Lieferwagen mit einem deutlich zu geringen Abstand von gerundet 10 m statt mindestens 13.3 m gemäss der Regel «1/6-Tacho» über eine Distanz von fast 800 m gefolgt. Es handelt sich nicht um ein bloss kurzfristiges, sondern über weit mehr als 30 Sekunden dauerndes Nichteinhalten der Abstandsvorschriften. Eine rechtzeitige und angemessene Reaktion auf ein überraschendes Fahrmanöver oder Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs wäre erheblich erschwert oder gar verunmöglicht gewesen.