Nicht gefolgt werden kann dem Beschuldigten sodann, wenn er vorbringt, er habe sich durch das (angeblich) nahe Auffahren des zivilen Patrouillenfahrzeugs der Polizei bedrängt gefühlt (VA act. 30; Eingabe vom 15. März 2023, GA act. 34). Solches steht im Widerspruch zu seinen eigenen Ausführungen, er habe nicht gewollt, dass das Fahrzeug hinter ihm wegen des «Handorgel-Effekts» stark bremsen müsse (siehe dazu oben). - 10 -