Auch der Einwand des Beschuldigten, der geringe Abstand sei auf den «Ziehharmonika-Effekt» bzw. «Handorgel-Effekt» zurückführen und von ihm nicht gewollt gewesen, ist nicht stichhaltig. Die Videoaufzeichnung zeigt zwar einen regen, jedoch keinen übermässigen Verkehr und es finden während der vorliegend relevanten Dauer von fast 800 m keine Spurwechsel statt. Vielmehr fährt der Beschuldigte bei mehr oder weniger gleichbleibendem Abstand fast 800 m und damit während weit mehr als 30 Sekunden dem vorausfahrenden Lieferwagen hinterher. Das Verkehrsaufkommen hat die festgestellten verkürzten Abstände nicht notwendig gemacht.