Die zentrale Regel «1/6-Tacho» bzw. 13.3 m bei 80 km/h, wofür sich der Schatten des Lieferwagens des Beschuldigten am Ende des Zwischenraums befinden müsste, wird deutlich unterschritten. Der massgebliche Abstand lässt sich vorliegend unter Berücksichtigung allfälliger Mess- und Schätzungsungenauigkeiten mit ausreichender Genauigkeit feststellen, ohne dass hierfür besondere Kenntnisse erforderlich wären. -7-