3.2.2. Eine Patrouille der Mobilen Einsatzpolizei (MEPO) hat den Beschuldigten beobachtet, wie er mit seinem Lieferwagen über eine Distanz von fast 800 m bei einer Geschwindigkeit von ca. 80-95 km/h mit einem geschätzten Abstand von ein bis zwei Personenwagenlängen gefolgt ist (vgl. Polizeirapport vom 8. Februar 2022, Untersuchungsakten [UA] act. 12 ff.; vgl. für die Schätzung des Abstands bereits die Tonaufnahme der Videoaufzeichnung, UA act. 15). Eine Personenwagenlänge beträgt 4-5 m (vgl. Beilagen zur Eingabe der Staatsanwaltschaft vom 23. Mai 2022, vorinstanzliche Akten [VA] act. 13). Dieser geschätzte Abstand von bis zu 10 m beruht auf der eigenen Beobachtung der Patrouille der MEPO