3.4. Mit Verfügung vom 5. April 2023 wurde Rechtanwalt Patrick Stutz als (notwendiger) amtlicher Verteidiger eingesetzt. 3.5. Die Berufungsverhandlung fand am 25. Januar 2024 statt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Berufung richtet sich gegen den Freispruch vom Vorwurf der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren. Gründe für das – damals noch ohne anwaltliche Verteidigung – beantragte Nichteintreten auf die Berufung werden keine geltend gemacht und es sind auch keine ersichtlich. Es handelt sich vielmehr um Äusserungen zur Sache.