Gegenstand Grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 30. März 2022 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von Fr. 500.00.