6.1. Dem Beschuldigten wird für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 2'846.85 (1/3 der Verteidigungskosten vor Vorinstanz, inkl. MwSt.) zugesprochen. Die Gerichtskasse des Bezirksgerichts Zofingen wird angewiesen, ihm eine Entschädigung von Fr. 2'846.85 auszurichten, unter dem Vorbehalt der Verrechnung. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)