172ter StGB – zu verantworten hat und dafür mit einer Busse bestraft wird, nicht besser gestellt werden (sog. Schnittstellenproblematik). Unter Berücksichtigung der untergeordneten Bedeutung der Verbindungsstrafe sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse und des noch leichten Verschuldens ist die Verbindungsbusse auf Fr. 3'000.00 festzusetzen. An deren Stelle tritt bei schuldhafter Nichtbezahlung eine Freiheitsstrafe von 34 Tagen (vgl. Art. 106 Abs. 2 StGB).