4.7. Das Überlassen eines Motorfahrzeugs an eine Person ohne den erforderlichen Führerausweis ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Die Strafbestimmung schützt die Verkehrssicherheit bzw. die Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren, die daraus resultieren können, dass Personen ohne Fahrberechtigung ihr Fahrzeug nicht genügend beherrschen. Der Beschuldigte überliess C. einmalig sein Fahrzeug, damit dieser von R. nach Zofingen fahren konnte. Die Strecke beträgt rund 18 km und ist noch nicht als allzu lang zu bezeichnen. Zu - 15 -