Urteil 6B_31/2011 vom 27. April 2011 E. 3.4.2). Entsprechend ist das hohe Mass der Entscheidungsfreiheit hier leicht verschuldenserhöhend zu veranschlagen. Ausgehend von einem insgesamt noch leichten Verschulden ist die Einsatzstrafe für den Diebstahl vom 23. April 2021 auf 70 Tagessätze festzulegen.