Sowohl der Diebstahl als auch das Überlassen eines Motorfahrzeugs an einen Führer ohne den erforderlichen Führerausweis können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert werden. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, kann dem Verschulden mit einer Geldstrafe, die höchstens 180 Tagessätze betragen kann (Art. 34 Abs. 1 StGB), Rechnung getragen werden. Es besteht auch kein (ausreichender) Anlass, aus spezialpräventiven Gründen auf eine Freiheitsstrafe zu erkennen.