3.2.2. Auf die Frage, seit wann C. das betreffende Fahrzeug benutze, führte der Beschuldigte am 19. April 2021 aus, normalerweise fahre er (d.h. der Beschuldigte) selber. Da ihm (dem Beschuldigten) aber momentan der Führerausweis entzogen sei, habe er C. das Auto gegeben, damit dieser nach Zofingen kommen könne. Auf die Frage, wo er C. das Fahrzeug übergeben habe, entgegnete der Beschuldigte, dies sei am 19. April 2021, um ca. 07.30 Uhr, in R. gewesen (UA act. 189).